Empfindlich hohe Strafen
Die Geschäftsleitung ist in der Pflicht die NIS-2 bezogene Maßnahmen umzusetzen. Strafen sind:
- Haftung der Geschäftsleitung
- Besonders wichtigen Einrichtungen: mind. 10 Millionen Euro oder 2% globaler Umsatz
- Wichtigen Einrichtungen mind. 7 Millionen Euro oder 1,4% globaler Umsatz