Code of Conduct für Lieferanten
UNITY ist die Managementberatung für Innovation und Transformation. Wir befähigen Global Player, mittelständische Unternehmen und Auftraggeber der öffentlichen Hand, den digitalen Wandel zukunftsrobust und nachhaltig zu meistern. UNITY ist Mitglied der UNITY Innovation Alliance AG. Dieser starke Unternehmensverbund begleitet seine Kunden bei der Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Services mit durchgängiger Expertise – von der Konzeption bis zur Umsetzung.
Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Aktionären, Beschäftigten und den Organisationen, in denen wir tätig sind, voll bewusst. Dies ist in unserer Strategie, deren Ziele und Grundwerte unser Handeln leiten, verbrieft. Darüber hinaus bekennen wir uns zum Global Compact der Vereinten Nationen und halten dessen zehn Grundprinzipien ein.
Aus diesen Gründen hat UNITY den Code of Conduct für Lieferanten erarbeitet, der die Standards für die Geschäftsbeziehungen mit der UNITY setzt. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ihrem Handeln dieselben Standards zugrunde legen. Wir fordern von unseren direkten Lieferanten, die Einhaltung dieser Standards durch ihre Unterauftragnehmer und -lieferanten sicherstellen. Sie sind aufgefordert, die Inhalte dieser Richtlinie an alle Beteiligten ihrer Lieferkette weiterzugeben und deren Einhaltung aktiv zu fördern. Um die Einhaltung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Lieferant ein angemessenes Managementsystem zu implementieren.
Genderhinweis:
Die UNITY AG lebt Vielfalt und Chancengleichheit. Wenn in unseren Texten die männliche Form verwendet wird, dient dies lediglich einer besseren Lesbarkeit. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechtsidentitäten.
Unser Code of Conduct für Lieferant formuliert Standards und definiert die Anforderungen an unsere Lieferanten:
Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte
Menschenrechte
Wir erwarten die Wahrung und Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte, einschließlich der Verhinderung von Zwangsarbeit oder unfreiwilliger Arbeit, wozu auch die modernen Formen der Sklaverei und des Menschenhandels gehören – auch in der Lieferkette. Die Rechte lokaler Bevölkerungsgruppen, Minderheiten, indigener Völker und anderer gefährdeter Gruppen müssen gewahrt werden, um negative Auswirkungen auf diese zu vermeiden. Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden. Faire Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter, die mindestens den geltenden Gesetzen entsprechen und sich an den Kernarbeitsnormen der ILO ausrichten. Wir fordern eine für das jeweilige Land der Beschäftigung angemessene Lebens- oder Wohnsituation für alle Mitarbeiter sowie die Anerkennung des Rechts aller Mitarbeiter zur Bildung von Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen auf demokratischer Basis im Rahmen innerstaatlicher Regelungen. Unsere Lieferanten verpflichten sich des Weiteren dazu, das Recht auf Vereinigungsfreiheit inkl. Kollektivverhandlungen einzuhalten.
Chancengleichheit und Gleichbehandlung
Unsere Lieferanten gewährleisten Chancengleichheit bei der Beschäftigung, dulden keine Form der Diskriminierung und fördern ein respektvolles Miteinander, Vielfalt und Toleranz. Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden. Mitarbeiter dürfen keiner körperlichen Bestrafung oder körperlicher, sexueller, seelischer oder verbaler Belästigung oder Misshandlung unterliegen. Alle Mitarbeiter, ungeachtet von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale, sind bei allen Beschäftigungsentscheidungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einstellung, Beförderung, Vergütung, Leistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigung, streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen zu behandeln.
Schutz vor Kinderarbeit
Unsere Lieferanten gewährleisten Chancengleichheit bei der Beschäftigung, dulden keine Form der Diskriminierung und fördern ein respektvolles Miteinander, Vielfalt und Toleranz. Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen müssen respektiert werden. Mitarbeiter dürfen keiner körperlichen Bestrafung oder körperlicher, sexueller, seelischer oder verbaler Belästigung oder Misshandlung erfahren. Alle Mitarbeiter, ungeachtet von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, Hautfarbe, politischer Einstellung, sozialer Herkunft oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale, sind bei allen Beschäftigungsentscheidungen - einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einstellung, Beförderung, Vergütung, Leistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigung - streng nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen zu behandeln.
Interessenskonflikte
Unsere Lieferanten entscheiden ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien.
Private Interessen und/oder persönliche Vorteile dürfen nicht die geschäftlichen Entscheidungen unserer Lieferanten beeinflussen. Im privaten Umfeld sind Geschäftsbeziehungen zu Geschäftspartnern unserer Lieferanten zu unterlassen, wenn dies zu Interessenskonflikten führen kann. Von einer privaten Beauftragung von Geschäftspartnern unserer Lieferanten ist besonders dann abzusehen, wenn und soweit dies eine Vorteilsgewährung und/oder –annahme darstellen könnte. Mitarbeiter unserer Lieferanten, die in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Geschäftspartnern unserer Lieferanten stehen, sind nicht berechtigt ohne vorherige Absprache und unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips solchen Geschäftspartnern Aufträge, Freigaben oder Vergleichbares zu erteilen.
Einhaltung gesetzlicher Normen
Umweltschutz
Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind für uns wichtige Unternehmensziele. Daher verpflichten sich unsere Lieferanten, die für ihre Geschäftstätigkeit geltenden Umweltschutzvorschriften und -normen einzuhalten und an allen Standorten, an denen sie tätig sind, umweltbewusst zu handeln. Die Umweltbelastung soll minimiert und der Umweltschutz kontinuierlich verbessert werden.
Unsere Lieferanten stellen die Einhaltung der auf sie anwendbaren Umwelt- und Energiegesetze sowie Verordnungen und Richtlinien, wie die REACH-Verordnung, EMV-Richtlinie, RoHS-Richtlinie und die WEEE-Richtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung sicher. Des Weiteren setzen sie natürliche Ressourcen sparsam ein, minimieren Umweltbelastungen und verbessern den Umweltschutz kontinuierlich. Unsere Lieferanten achten auf die Umweltverträglichkeit ihrer Tätigkeiten, um einen Beitrag zur Reduktion von Emissionen und des Energie- und Wasserverbrauchs zu leisten.
Unsere Lieferanten beachten bei ihrer Tätigkeit mindestens die für sie geltenden Emissions- und Abwassergrenzwerte sowie Reinigungsanforderungen. Sie stellen ebenfalls die Einhaltung der abfallrechtlichen Gesetzgebung sicher. Sie vermeiden Abfälle und führen diese einer gesetzeskonformen, möglichst hochwertigen stofflichen Verwertung zu. Falls es erforderlich ist, implementieren sie Abfallwirtschaftskonzepte zur hochwertigen stofflichen Abfalltrennung am Entstehungsort und stellen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Lagerung und zum Umgang mit Gefahrstoffen sicher.
Im Rahmen von notwendigen Gefährdungsanalysen werden Substitutionsmöglichkeiten geprüft sowie Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Umwelt ergriffen. Umwelt- und Energiethemen werden innerhalb relevanter Geschäftsprozesse und Entscheidungen (z. B. Investitionen, Planung neuer Gebäude und Anlagen) frühzeitig berücksichtigt.
Einhaltung und Förderung von geschäftsethischem Verhalten
Unsere Lieferanten bekennen sich zu einem freien und fairen Wettbewerb und tolerieren keinerlei Form von Korruption und Bestechung.
Unsere Lieferanten lehnen unethische oder illegale Geschäftspraktiken unter allen Umständen ab und verpflichten sich, die anwendbaren Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen sie geschäftlich tätig sind, einzuhalten, z.B. das U.S. Gesetz gegen Korruption im Ausland (US Foreign Corrupt Practices Act) sowie das UK-Korruptionsgesetz (UK Bribery Act). Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen erwarten wir ein Höchstmaß an Integrität von unseren Lieferanten. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten, dies gilt sowohl für aktive als auch passive Bestechung. Unsere Lieferanten stellen sicher, dass keine unzulässigen Zuwendungen oder Vorteile (z. B. Geschenke, Zuwendungen und Spenden- oder Sponsoringenga-gements) im Geschäftsverkehr gegenüber Kunden, Amtsträgern oder sonstigen Dritten erfolgen.
Unsere Lieferanten fordern die Einhaltung dieser Vorgaben von ihren Mitarbeitern ein, insbesondere in Bezug auf die Themen Korruptions- und Betrugsprävention, Kartellangelegenheiten, Steuervorschriften, Datenschutz sowie Exportkontrollen. Das Thema Compliance ist somit ein elementarer Baustein ihres täglichen Handelns. Unsere Lieferanten haben die interne Regelung geschaffen, dass Entscheidungen, die eine erhebliche rechtliche, wirtschaftliche oder tatsächliche Bedeutung haben können, die Beteiligung von mindestens zwei zuständigen Mitarbeitern („Vier-Augen-Prinzip“) voraussetzen. Bedarfsweise werden sie die Geschäftsführung entsprechend ihres Risikomanagements einbinden.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Unsere Lieferanten nehmen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter sehr ernst. Die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter sind neben der Qualität ihrer Leistungen und dem wirtschaftlichen Erfolg ein gleichrangig hohes Unternehmensziel. Sie streben eine Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf hohem Niveau an.
Unsere Lieferanten halten die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Gefahren sind an der Quelle zu beseitigen.
Unsere Lieferanten verpflichten sich zur Einhaltung der arbeitsmedizinischen Vorsorge und streben grundsätzlich eine betriebliche Gesundheitsförderung zur kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen an.
Angemessene Entlohnung, Work-Life-Balance und Sozialleistungen
Das persönliche Wohl der Mitarbeiter steht im Vordergrund. Unsere Lieferanten zahlen gute, branchenübliche Gehälter. Sie fördern und fordern die Eigenverantwortung ihrer Mitarbeiter. Sie schaffen für ihre Mitarbeiter langfristig attraktive Arbeitsplätze, Entfaltungs-, Gestaltungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Dazu gehört die Sicherung der Balance zwischen Beruf, Familie und Persönlichkeit (Work-Life-Balance). Die Arbeitszeiten entsprechen mindestens den geltenden Gesetzen oder Branchenstandards der jeweiligen nationalen Wirtschaftsbereiche. Das Übereinkommen der ILO ist hinsichtlich der Begrenzung der Arbeitszeit und Ruhepausen durchgehend als Mindeststandard zu beachten. Weiterhin wird strengstens darauf geachtet, dass die weiteren beauftragten Unternehmer unserer Lieferanten den gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
Vertrauliche Informationen und Datenschutz
Unsere Lieferanten unternehmen die notwendigen Schritte, um vertrauliche Informationen und Geschäftsunterlagen vor dem Zugriff und dem Einblick nicht beteiligter Kollegen und sonstiger Dritter in geeigneter Weise zu schützen.
Die zur Wahrung der Vertraulichkeit existierenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) werden von unseren Lieferanten eingehalten. Daten werden nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gesammelt, erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Schutz von personenbezogenen Daten insbesondere der Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten hat eine besondere Bedeutung. Ohne eine gesetzliche Zulässigkeit oder eine Einwilligung des Betroffenen dürfen keine personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet werden.
Unsere Lieferanten achten im Umgang mit personenbezogenen Daten im Grundsatz auf das Vorliegen einer Einwilligung des Betroffenen, einer vertraglichen Regelung oder auf die Einhaltung einer sonstigen gesetzlichen Grundlage. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten werden Auftragsverarbeitungsverträge inklusive technischer und organisatorischer Maßnahmen vereinbart.
Vor diesem Hintergrund erwarten wir von unseren Lieferanten eine ISO-Zertifizierung nach 27001 und/oder eine TISAX-Zertifizierung.
Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Unsere Lieferanten erkennen die Bedeutung und das Potenzial künstlicher Intelligenz (KI) an. Sie verpflichten sich, KI verantwortungsvoll und ethisch einzusetzen, um Innovation zu fördern. Der Einsatz von KI muss transparent, gerecht und im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften sein. Unsere Lieferanten setzen sich für den Schutz der Privatsphäre ein und gewährleisten, dass KI-Technologien keine diskriminierenden oder voreingenommenen Entscheidungen treffen. Die Verantwortung unserer Lieferanten umfasst die kontinuierliche Überprüfung und Anpassung ihrer KI-Praktiken an aktuelle ethische Richtlinien und Standards.
Vertragliche Verpflichtungen
Einhaltung der Regelungen
Die Einhaltung der in diesem Dokument formulierten Anforderungen ist für uns eine wesentliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten.
Wir fordern von unseren Lieferanten, dass ihre Mitarbeiter auf begründete Verdachtsmomente zu potenziellen Regelverstößen bei der Einhaltung des Code of Conducts jederzeit gegenüber Führungskräften hinweisen können. Zusätzlich erwarten wir, dass ein Hinweisgebersystem zur Verfügung steht. Die dort eingehenden Hinweise müssen vertraulich, neutral und fair bearbeitet werden. Festgestellte Regelverstöße müssen zeitnah abgestellt und angemessene Maßnahmen ergriffen werden.
Kontakt
Für weitergehende Fragen rund um den Code of Conduct für die Lieferanten der UNITY AG oder zu anderen Bereichen steht unseren Lieferanten die zentrale E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.